5 Wie die Beschwerdeführer glaubhaft machen, wurde die Beschwerdeführerin bis zu ihrer Einreise in die Schweiz von ihrer Tochter in M. (Türkei) betreut. Seit deren Heirat sei eine solche Betreuung jedoch nicht mehr möglich, da sich ihre Tochter um ihre eigene Familie kümmern muss. Mit der Heirat wurde sie Mitglied der Familie ihres Mannes und schied aus der Ursprungsfamilie aus. Traditionell ist die Grossfamilie die meistverbreitete Familienform in der Türkei. Die Familienbande sind nach wie vor sehr stark.