Am 23. Dezember 1991 reichte der Beschwerdeführer durch Vermittlung der Caritas, Flüchtlingshilfe Schweiz, bei der Fremdenpolizei des Kantons Basel-Stadt für seine Mutter C.A., die in der Türkei zurückgeblieben war, ein Gesuch um eine Einreiseund Aufenthaltsbewilligung zur erwerbslosen Wohnsitznahme ein. Dieses Gesuch wurde am 4. März 1992 durch die Fremdenpolizei des Kantons Basel-Stadt wegen der finanziellen Situation des Beschwerdeführers erstinstanzlich abgelehnt. Gegen diese Verfügung legten die Beschwerdeführer am 16. März 1992 Rekurs ein, welcher am 2. Juli 1992 durch das Polizei- und Militärdepartement (PMD) des Kantons Basel-Stadt gutgeheissen wurde.