Aber auch im Lichte der Botschaft zum Asylgesetz vom 31. August 1977 (BBl 1977 III 119, Zitat zum damaligen Art. 6 AsylG, Familienvereinigung: «Es entspricht dem Gedanken des Gesetzes, dass durch diese Bestimmung besonders mehrjährige behinderte Kinder, Pflegekinder oder andere Personen, die dauernd im gemeinsamen Haushalt leben und von dieser Gemeinschaft abhängen, begünstigt werden. In solchen Situationen wird man sich von menschlichen Überlegungen leiten lassen und die Auslegung der Bestimmung in diesem Sinne der Praxis