Mit den Jahren hat sich das gegenseitige Abhängigkeitsverhältnis (einerseits emotional, andererseits finanziell) durch die Umstände beiderseits verstärkt. Auch wenn durch die Nichtausreise aus der Schweiz nach Ablauf des Touristenvisums ein «Fait accompli» hätte geschaffen werden wollen, muss doch im Zeitpunkt des Entscheides geprüft werden, wie sich die Lebensumstände der Mutter im Falle einer Rückkehr nach Vietnam darstellen dürften. Es ist davon auszugehen, dass T. K. dort völlig auf sich gestellt wäre.