1990., S. 30; Lieber Viktor, Die neuere Entwicklung des Asylrechts im Völkerrecht und Staatsrecht, Zürich 1973, S. 152), so wird anderen nahen Angehörigen nach Art. 7 Abs. 2 AsylG «nur» Asyl gewährt, ohne sie formell als Flüchtlinge anzuerkennen (Kälin, a. a. O., S. 171). Vorliegend hat ursprünglich eine gemeinsame Flucht der Beschwerdeführer stattgefunden, die im Falle einer ordentlichen Beendigung zweifellos zur Anerkennung der Beschwerdeführerin gemäss Art. 3 Abs. 3 AsylG geführt hätte. Wie oben ausgeführt wird, war die Beschwerdeführerin gezwungen, ihre Flucht abzubrechen. Sie und ihr Mann haben jedoch seit dem Abbruch