3 AsylG gefunden werden. Auf eine genauere Prüfung dieses Begriffs kann vorliegend jedoch verzichtet werden, da die Beantwortung der Frage hier aufgrund der besonderen Umstände der ursprünglich eingeleiteten Flucht von untergeordneter Bedeutung ist. Gemäss Art. 3 Abs. 3 AsylG werden unter anderem Ehegatten von Flüchtlingen ebenfalls als Flüchtlinge anerkannt, sofern sie sich in der Schweiz befinden.