Diesbezüglich machte diese im Wiedererwägungsgesuch geltend, dass es sich in ihrem Fall nicht um eine sogenannte normale Familienzusammenführung handle. Sie habe seinerzeit vielmehr zusammen mit ihrem Ehemann flüchten wollen, sei aber, da das Fluchtboot derart überladen gewesen sei, in das Wasser gestürzt und habe deswegen unfreiwilligerweise vorläufig in Vietnam verbleiben müssen. Der geschilderte Sachverhalt sei aus den seinerzeitigen Akten der Caritas ersichtlich. Wäre sie nicht aus dem Boot gestürzt, so wäre sie mit ihrem Ehemann in die Schweiz geflohen und die gesetzliche Bedingung der Familienzusammenführung wären heute gegeben.