Insbesondere die Beschwerdeführerin habe die Trennung von ihrer Mutter sehr schlecht verkraftet, weshalb auch sie sich in ärztlicher Behandlung befinde, worüber ebenfalls ein ärztliches Zeugnis Auskunft geben werde. Ebenso profitierten die drei kleinen Kinder von der Anwesenheit ihrer Grossmutter. Im übrigen habe die Institution Familie im schweizerischen Rechtsleben einen hohen Stellenwert. Sie werde in den verschiedensten Bereichen gefördert. Diesem Aspekt sei auch im Zusammenhang mit flüchtlingsrechtlichen Entscheidungen Rechnung zu tragen.