Die materielle und psychische Situation der ganzen Familie habe sich dadurch verbessert. Das Familienvereinigungsgesuch sei seinerzeit mit der Begründung abgelehnt worden, die Beschwerdeführerin sei im Rahmen einer Familienvereinigung in die Schweiz gekommen. In ihrem Falle handle es sich jedoch nicht um eine sogenannte normale Familienvereinigung. Die Beschwerdeführerin sei damals bei ihrer Flucht von ihrem Ehemann getrennt worden und sei deswegen unfreiwillig in Vietnam verblieben. Sie sei später in die Schweiz gereist und habe hier gestützt auf das Asylgesetz Asyl erhalten.