Erneut reichte K. L.-T. am 8. Januar 1991 ein Gesuch um Familienvereinigung mit ihrer Mutter ein. Dieses Gesuch wurde vom Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) am 1. Februar 1991 abgelehnt. Die dagegen gerichtete Beschwerde wird von der Schweizerischen Asylrekurskommission (ARK) gutgeheissen. Aus den Erwägungen