Am 17. Juli 1982 reiste K. L.-T. in die Schweiz ein und nahm die eheliche Gemeinschaft mit ihrem Gatten wieder auf. Nach der Ausreise ihrer Tochter K. L.-T. lebte die in Vietnam verbliebene Mutter T. K. mit ihrem Sohn und ihrer Pflegetochter zusammen, welche beide T. K. später verliessen. Im Jahre 1983 stellte K. L.-T. erstmals ein Gesuch um Familienzusammenführung mit ihrer Mutter T. K., welches vom BAP abgelehnt wurde. In der Folge stellte K. L.-T. mehrere Begehren gleichen Inhalts, die alle negativ entschieden wurden. Am 11. Oktober 1990 reiste T. K. als Touristin in die Schweiz ein. Erneut reichte K. L.-T. am 8. Januar 1991 ein Gesuch um Familienvereinigung mit ihrer Mutter ein.