6 verwaltungsrechtlichen Normierung zu ermitteln (vgl. Saladin Peter / Zimmerli Ulrich, Einführung in das Verwaltungsrecht, Skriptum für die Vorlesung, Ausgabe 1990, S. 79 f.). cc. Auch in der privatrechtlichen Literatur wird das Problem aufgegriffen und ähnlich gewürdigt. So findet sich beispielsweise in einem aktuellen Kommentar zum IPRG zur Regelung der Handlungsfähigkeit in Art. 35 dieses Erlasses folgende Passage: «Wie weit die IPRG-Regelung für die nicht zivilrechtlichen Bereiche der Rechtsordnung massgebend ist, muss im Wege der Auslegung des Begriffes bei dem jeweils in Frage stehenden Rechtsinstitut beantwortet werden.