Flüchtlingsfamilie in den Genuss der gleichen Rechtsstellung kommt (vgl. Botschaft zum Asylgesetz vom 5. Oktober 1979, BBl 1977 III 116, Ziff. 213; Zimmermann Peter, Der Grundsatz der Familieneinheit im Asylrecht der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz, Berlin 1991, S. 174; Werenfels, a. a. O., S. 379). Demnach kann es keine Rolle spielen, in welcher Reihenfolge die Angehörigen einer Familie in die Schweiz einreisen. Die Vorinstanz hat somit zu Unrecht ein Anerkennungshindernis darin gesehen, dass die Beschwerdeführerin ungefähr vier Monate vor ihren Eltern und Geschwistern in die Schweiz gelangt ist.