3 strenggenommen nur zu denjenigen Fällen, in welchen die Familie gemeinsam eingereist ist, respektive in welchen die Angehörigen während der Hängigkeit des Asylgesuchs einer später als Flüchtling anerkannten Person eingereist sind, nicht aber zum vorliegenden Fall, in welchem die «Begünstigte» bereits vorher in die Schweiz gelangte (vgl. Kälin Walter, Grundriss des Asylverfahrens, Basel / Frankfurt a. M. 1990, S. 153 f.). Daraus kann indessen nicht abgeleitet werden, dass er eine andere Auffassung als die obenerwähnten Autoren vertreten wollte;