Es mag zutreffen, dass in der Mehrzahl der Fälle zuerst ein oder beide Elternteile in die Schweiz gelangen, Asyl erhalten und anschliessend ein Gesuch um Familiennachzug stellen, oder dass die Familie gemeinsam aus ihrem Heimatland ausreist. Das Asylgesetz macht indessen keinen Unterschied zwischen diesen Fällen und dem vorliegenden, in welchem zuerst das Flüchtlingskind und erst später der eigentliche Flüchtling in die Schweiz kommt. Dies wird auch in der Asylrechtsliteratur entsprechend vertreten: