Zusammenfassung des Sachverhalts Die Beschwerdeführerin verliess Bosnien am 21. August 1992 und gelangte am 23. August 1992 via Kroatien und Italien in die Schweiz, wo sie am 28. August 1992 ein Asylgesuch stellte. Im wesentlichen machte die Beschwerdeführerin dabei geltend, sie habe ihre Heimat wegen des Krieges verlassen. Am 19. August 1992 sei sie zusammen mit anderen Leuten von Soldaten an die kroatische Grenze gestellt worden. Am 23. Dezember 1992 respektive 14. Januar 1993 reisten in der Folge auch die Eltern sowie die beiden Brüder der Beschwerdeführerin in die Schweiz ein.