Bei einer allfällig beabsichtigten Einbürgerung könnte zudem eine Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft erschwerende Folgen nach sich ziehen. Bei einer Gewichtung dieser Konsequenzen mit der Handlungsweise der Beschwerdeführerin erscheint der Widerruf des Asyls vorliegend auch eine unverhältnismässige Massnahme zu sein. 5 Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali JAAC 58.60 - Auszug aus einem Entscheid der Schweizerischen Asylrekurskommission vom 11. März 1993