Sie müsste beispielsweise ihren Flüchtlingspass zurückgeben, was die visumsfreie Einreise in gewisse Länder verunmöglichen würde. Ebenfalls würden die besonderen Vergünstigungen, die im Asylgesetz für Flüchtlinge vorbehalten sind, verloren gehen, so etwa der strikte Schutz, der sich aus dem Verbot der Rückschiebung in den Verfolgerstaat ergibt. Der Zugang zu Schweizer Gerichten wäre erschwert. Auch die Bereiche der AHV/IV und der Gewährleistung der Fürsorge würden tangiert. Bei einer allfällig beabsichtigten Einbürgerung könnte zudem eine Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft erschwerende Folgen nach sich ziehen.