Aus diesen Gründen geht das Bundesgericht von der «Ganzheitlichkeit des Flüchtlingsstatus> » aus und stellt im Sinne von «entweder - oder» klar: Wer sich freiwillig in einem einzelnen Punkt unter die Rechtsordnung des Heimatstaates stellt, hat seine Beziehungen zum Heimatstaat normalisiert und hat in Zukunft auf Asyl zu verzichten. Die Beschaffung heimatlicher Reisepapiere oder Heimatreisen führen nach Bundesgericht grundsätzlich regelmässig zum Widerruf von Asyl und Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft.