Zusammenfassung des Sachverhalts Die Beschwerdeführerin reiste gemäss ihren eigenen Angaben erstmals im Spätsommer 1975 in die Schweiz ein. Mit Verfügung vom 27. August 1981 erteilte ihr das Bundesamt für Polizeiwesen (BAP) Asyl. Am 27. April 1992 ersuchte die Beschwerdeführerin bei der Fremdenpolizei des Kantons Zug um Änderung ihres Familiennamens M. in St. und legte zur Beweisführung einen positiven Namensänderungsentscheid der serbischen Gemeinde C. vom 3. Februar 1992 sowie einen neuen Geburtsregisterauszug mit Ausstellungsdatum vom 4. Februar 1992 vor.