6 AsylG ist Gegenstand von Kontroversen in Lehre und Praxis. Währenddem sich die Praxis auf die unterschiedlichen Auslegungsbestimmungen in der AsylV 1 beruft, werden diese Bestimmungen in der Asylrechtsliteratur als gesetzwidrig erachtet (vgl. Kälin, a.a.O., S. 195; Achermann/Hausammann, a.a.O., S. 331 ff.; Aufsätze von Stöckli Walter und Gattiker Mario in ASYL 1988/1, S. 3 ff.). Auch die Petitions- und Gewährleistungskommission des Nationalrates hat sich den Kritikern der heutigen Praxis angeschlossen;