Zusammenfassung des Sachverhalts Der Beschwerdeführer verliess die Türkei am 7. Februar 1993 und gelangte am 21. Februar 1993 in die Schweiz, wo er durch seinen Rechtsvertreter zwei Tage später ein schriftliches Asylgesuch einreichen liess. Anlässlich einer Kurzbefragung in der Empfangsstelle Basel wurde er am 3. März 1993 unter anderem zu seiner Herreiseroute befragt. Dabei gab er im wesentlichen an, er sei von Istanbul aus mit der T.-Fluggesellschaft via Bukarest nach Budapest gelangt und von dort mit einer ungarischen Fluggesellschaft nach Prag.