4 OR befunden hat. Die privatrechtliche Lehre und Praxis (vgl. etwa BGE 113 II 27, BGE 109 II 324 mit weiteren Hinweisen; Bucher Eugen, Schweizerisches Obligationenrecht Allgemeiner Teil, 2. Aufl., Zürich 1988, S. 206 f.) unterscheidet einerseits bei der Frage der Wesentlichkeit des Grundlagenirrtums nach subjektiven und objektiven Gesichtspunkten. Andererseits wird für die Annahme eines wesentlichen Grundlagenirrtums verlangt, dass dieser für die Gegenpartei mindestens erkennbar war. Während letztgenanntes Kriterium auf die Anwendbarkeit bei zweiseitigen Verträgen zugeschnitten (vgl. BGE 113 II 27) und dessen Anwendung im Verwaltungsverfahren nicht sinnvoll