1 2. Präzisierung der Praxis der ARK (vgl. VPB 58.57) zur Frage der Widerruflichkeit einer die Beschwerde zurückziehenden Parteierklärung wegen Willensmängeln: Sinngemässe Anwendung von Art. 24 Abs. 1 OR (E. 2). 3. Die fahrlässige Abgabe einer Rückzugserklärung stellt eine Verletzung der Verfahrenspflichten im Sinne von Art. 63 Abs. 3 VwVG dar (E. 3).