Auszug aus der Rechtsprechung der Schweizerischen Asylrekurskommission. Rückzug der Beschwerde. Widerruflichkeit der Rückzugserklärung wegen Willensmängeln (Grundlagenirrtum). Sinngemässe Anwendung der obligationenrechtlichen Grundsätze. Rückzug der Beschwerde. Widerruflichkeit der Rückzugserklärung wegen Willensmängeln (Grundlagenirrtum). Sinngemässe Anwendung der obligationenrechtlichen Grundsätze. 1. Abschreibungsbeschlüsse der ARK können grundsätzlich weder in Wiedererwägung noch in Revision gezogen werden (E. 1.a).