Zusammenfassung des Sachverhalts Der Beschwerdeführer zog sein im Juli 1990 gestelltes Asylgesuch mit unterschriftlicher Erklärung vom 26. September 1991 zurück. Das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) stellte daher das Asylverfahren am 7. Oktober 1991 ein. Gleichentags widerrief der Beschwerdeführer den Rückzug seines Gesuches. Das BFF erklärte den Widerruf als unbehelflich und das Verfahren als geschlossen, was in einer förmlichen Verfügung vom 18. Dezember 1991 bestätigt wurde. Diese Verfügung blieb innert der gesetzlichen Beschwerdefrist unangefochten. Am 29. Januar 1992 reichte der Beschwerdeführer durch seinen Rechtsvertreter ein Wiedererwägungsgesuch ein;