1 Auszug aus der Rechtsprechung der Schweizerischen Asylrekurskommission. Rückzug des Asylgesuchs. Widerruflichkeit der Rückzugserklärung. Frage der Ungültigkeit der Rückzugserklärung wegen Willensmängeln bzw. wegen fehlender Urteilsfähigkeit. Art. 16 Abs. 1 Bst. d AsylG. Rückzug des Asylgesuchs. Widerruflichkeit der Rückzugserklärung. Frage der Ungültigkeit der Rückzugserklärung wegen Willensmängeln bzw. wegen fehlender Urteilsfähigkeit. - Nach der Dispositionsmaxime steht es dem Asylsuchenden frei, sein Asylgesuch zurückzuziehen; der Rückzug ist grundsätzlich unwiderruflich und bedingungsfeindlich (E. 3).