Ausfüllen beziehungsweise Ankreuzen berührt in der Tat seltsam. Wohl sind die handschriftlichen Passagen gut leserlich, und die Zusammenfügung der angekreuzten vorgedruckten oder handschriftlichen Begründungsteile ergeben einen Sinn. Beschränkt man sich auf die Bewertung der aktivierten und teilweise individuell begründeten Formularteile, so ist festzustellen, dass die Entscheidbegründung den Formvorschriften von Art.