Die Einreichung einer Beschwerde gegen die Einreiseverweigerung beim EJPD erübrigt sich somit unter jedem Aspekt. d. Die vorliegende Beschwerde richtet sich nicht gegen einen vorsorglichen Wegweisungsentscheid des BFF gestützt auf Art. 13d Abs. 2 AsylG, sondern unter anderem gegen die der Abweisung als Regelfall folgende Wegweisung (vgl. Art. 17 Abs. 1 AsylG).