13 AsylG (vgl. Botschaft zum Bundesbeschluss über das Asylverfahren [AVB] und zu einem Bundesgesetz über die Schaffung eines BFF, BBl 1990 II 629). 3. Das Dispositiv der angefochtenen Verfügung, welche am 26. Mai 1992 vom BFF per Telefax an die Flughafenpolizei Zürich-Kloten übermittelt und dem Beschwerdeführer gleichentags eröffnet wurde, umfasst den Entscheid über die Flüchtlingseigenschaft, das Asylgesuch und die Wegweisung, unter Anordnung deren sofortigen Vollstreckung.