11 Abs. 3 AsylG). 2. Die zur Einreichung von Asylgesuchen möglichen Verfahren sind in den Art. 13 bis 13f AsylG und den Art. 4 bis 6 der Asylverordnung 1 über Verfahrensfragen (AsylV 1, SR 142.311) geregelt. Grundsätzlich ist zwischen Asylgesuchen aus dem Ausland und Asylgesuchen im Inland zu unterscheiden. a. Bei Asylgesuchen aus dem Inland ist zu unterscheiden zwischen Asylgesuchen von Ausländern, die eine Anwesenheitsbewilligung haben, und solchen von Ausländern, die sich ohne Anwesenheitsbewilligung in der Schweiz aufhalten. aa. Gemäss Art.