Grundsatzentscheid der Schweizerischen Asylrekurskommission. Verfahren bei Asylgesuch am Flughafen. Eröffnung einer Verfügung per Telefax. Formularbegründung.[27]. Art. 13d AsylG, Verfahren bei Asylgesuch am Flughafen. Art. 34 VwVG, Eröffnung einer Verfügung per Telefax. Art. 35 VwVG, Formularbegründung. 1. Eine sofortige Wegweisung in den Herkunftsstaat nach Art. 13d Abs. 4 AsylG setzt voraus, dass damit gleichzeitig auch die Flüchtlingseigenschaft verneint und die Ablehnung des Asylgesuchs verfügt wird. Für das Verfahren bei Entscheiden des BFF nach Art. 13d AsylG sind die Art. 15 und 15a AsylG nicht massgeblich (E. 3). 2. Der mit einer vorsorglichen Wegweisung in einen Drittstaat (Art.