Kölz Alfred / Häner Isabelle, Verwaltungsverfahren und Verwaltungsrechtspflege des Bundes, Zürich 1993, S. 85; Häfelin Ulrich / Müller Georg, Grundriss des Allgemeinen Verwaltungsrechts, Zürich 1990, S. 289 f.). Gegen Ende der kantonalen Befragung wurden die Beschwerdeführer darauf aufmerksam gemacht, dass man von der Vermutung ausgehe, sie hätten ihre Asylgründe vollständig dargelegt. Es sei daher möglich, dass sich der DFW in seinem Entscheid allein auf die anlässlich dieser Befragungen zu Protokoll gegebenen Aussagen stütze.