2 Die Beschwerdeführer, ein Ehepaar kurdischer Ethnie, reichten am 8. Mai 1989 in der Schweiz ein Asylgesuch ein, zu welchem sie am 10. Mai 1989 in der Empfangsstelle Chiasso unter Mithilfe eines türkischsprachigen Übersetzers summarisch befragt wurden. Eine einlässliche Anhörung der Beschwerdeführer zu ihren Asylgründen durch die zuständige kantonale Behörde wurde am 9. Juni 1989 unter Teilnahme eines kurdischen Dolmetschers durchgeführt. An einer ergänzenden Befragung durch die Vorinstanz vom 26. Juli 1989 nahm ein türkischsprachiger Übersetzer teil.