Mit Verfügung vom 29. Dezember 1992 wies das BFF das Asylgesuch ab und ordnete die Wegweisung des Gesuchstellers aus der Schweiz an. Gegen diese am 4. Januar 1993 eröffnete Verfügung liess Ö. A. am 3. Februar 1993 Beschwerde einreichen mit den Begehren, der angefochtene Asylentscheid sei aufzuheben, und die Sache sei zur Gewährung des vollständigen und korrekten rechtlichen Gehörs an die Vorinstanz zurückzuweisen.