Zusammenfassung des Sachverhalts Am 21. November 1989 reiste Ö. A. illegal in die Schweiz ein und stellte am 23. November 1989 bei der Empfangsstelle Kreuzlingen ein Asylgesuch, wozu er vier Tage später kurz befragt wurde. Nachdem er am 31. Januar 1990 von den zuständigen kantonalen Behörden einlässlich zu den Asylgründen befragt worden war, führte das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) im Rahmen weiterer Abklärungen am 9. Dezember 1992 eine ergänzende Anhörung durch. Mit Verfügung vom 29. Dezember 1992 wies das BFF das Asylgesuch ab und ordnete die Wegweisung des Gesuchstellers aus der Schweiz an.