7 wobei er sich «auf eine sorgfältige Beurteilung der Menschenrechtslage in einem solchen Staat» stütze. Der Begriff «Menschenrechtslage» kommt in der parlamentarischen Debatte zur «safe country»-Regel auch in verschiedenen anderen Voten vor. Die Prüfung einer allfälligen inländischen Fluchtalternative beschlägt folglich nicht die Frage, ob zum vornherein gar keine Verfolgung vorliegen kann, sondern es geht um die Frage, ob allenfalls nach den Umständen in bestimmten Teilen des Landes Schutz vor Verfolgung besteht. Dies bedingt eine materielle Prüfung des Asylgesuchs, was voraussetzt, dass zunächst auf das Gesuch eingetreten wird.