16 insofern, als nunmehr die bundesrätliche Bestimmung eines Landes als «sicher» zu einer im Einzelfall widerlegbaren Vermutung gemacht wurde. Bundesrat Koller hat denn auch nach der Umformulierung und Neuplazierung der Bestimmung in der Beratung im Nationalrat am 5. Juni 1990 inhaltlich auf die alte Version Bezug genommen, indem er von Ländern sprach, wo nach Beurteilung des Bundesrates «Menschenrechte nicht verletzt werden bzw. deren Verletzungen in rechtsstaatlichen Verfahren geahndet werden»,