et la sincérité méritent une attention particulière. Je requiers donc une audition complémentaire.»). Das BFF vertritt indessen die Auffassung, unbesehen solcher Hinweise müsse auf das Gesuch nicht eingetreten werden, da ohnehin in anderen Teilen Indiens Schutz vor allfälliger Verfolgung bestehe. b. Das Fehlen einer inländischen Fluchtalternative ist zwar Voraussetzung für die Flüchtlingseigenschaft gemäss Art. 3 AsylG. Der Verweis auf mögliche Fluchtalternativen innerhalb des Heimatstaates, worauf die Vorinstanz ihren Entscheid hauptsächlich stützt, genügt jedoch nicht, um einen «Hinweis auf Verfolgung» im Sinne von Art. 16 Abs. 2 AsylG auszuschliessen.