Die letzte Verhaftung habe im Dezember 1990 für neun Tage nach einem Kondolenzbesuch bei der Witwe des Generalsekretärs des AISSF stattgefunden. Er sei dabei während drei Stunden geschlagen worden. Nachdem seine Familie in Erfahrung gebracht hatte, wo er sich befunden habe und sich bei der Polizei bekannte Persönlichkeiten für ihn eingesetzt hätten, sei er nach zwei Wochen freigekommen. Somit bestanden in concreto durchaus ernstzunehmende Hinweise auf eine individuelle Verfolgung. Diese Hinweise werden durch die Bemerkungen des Hilfswerksvertreters im kantonalen Anhörungsprotokoll verstärkt («... le requérant dont les activités politiques et la sincérité