Zusammenfassung des Sachverhalts Die Beschwerdeführer verliessen Indien nach eigenen Angaben am 29. Dezember 1990. Am 3. Januar 1991 stellten sie in der Schweiz ein Asylgesuch. Die Fremdenpolizei des Kantons Waadt befragte die Beschwerdeführer am 27. Mai 1991 zu ihren Asylgründen. Der Beschwerdeführer machte im wesentlichen geltend, er habe, nachdem er im Jahre 1985 in die «All India Sikh Student Federation» (AISSF) eingetreten sei, Probleme mit der Polizei bekommen. In der Folge sei er dreimal von der Polizei verhaftet worden.