Grundsatzentscheid der Schweizerischen Asylrekurskommission. Rechtsschutzinteresse bei Weiterführung des Verfahrens aus dem Ausland. Begriff der Verfolgung. Hinweise auf Verfolgung und inländische Fluchtalternative[4] . Art. 48 VwVG. Rechtsschutzinteresse bei Weiterführung des Verfahrens aus dem Ausland. Das Interesse an der Weiterführung des Verfahrens entfällt nicht schon dadurch, dass der Beschwerdeführer ausser Landes oder unbekannten Aufenthaltes ist.