absolut politische Delikte sind Straftaten, die sich gegen die politische und soziale Organisation eines Staates richten und als Merkmal des objektiven Tatbestandes den Angriff auf den Staat und dessen grundlegende Einrichtungen beinhalten (vgl. Kälin, Grundriss, S. 108; BGE 106 Ib 308, BGE 110 Ib 284 f.). Jedoch erscheint eine Qualifikation der gewaltsamen Gefangenenbefreiung als relativ politisches Delikt nicht von vornherein ausgeschlossen.