Kälin, Non-Refoulement, S. 213 ff.). Die in der Beschwerdeeingabe vertretene Auffassung, die Gefangenenbefreiung, an der der Beschwerdeführer beteiligt war, stelle ein absolut politisches Delikt dar, weshalb die damit zusammenhängende Tötung einer Person als konnex politisches Delikt gelten müsse, erweist sich als unhaltbar; absolut politische Delikte sind Straftaten, die sich gegen die politische und soziale Organisation eines Staates richten und als Merkmal des objektiven Tatbestandes den Angriff auf den Staat und dessen grundlegende Einrichtungen beinhalten (vgl. Kälin, Grundriss, S. 108; BGE 106 Ib 308, BGE 110 Ib 284 f.).