Gleichzeitig wurde die Wegweisung aus der Schweiz angeordnet, jedoch unter Feststellung der gegenwärtigen Unzulässigkeit der Rückschaffung in die Türkei die vorläufige Aufnahme des Beschwerdeführers verfügt. In seiner dagegen erhobenen Beschwerde beantragt der Beschwerdeführer die teilweise Aufhebung der angefochtenen Verfügung unter Gewährung des Asyls, eventualiter die Feststellung der Flüchtlingseigenschaft. Die Schweizerische Asylrekurskommission heisst die Beschwerde teilweise