Sie hätten im Bus, in welchem der Gefangene, von drei Soldaten bewacht, transportiert werden sollte, Plätze reservieren lassen und seien, alle bewaffnet, als Passagiere zugestiegen. Nachdem sie die Soldaten wehrunfähig gemacht hätten, sei der Beschwerdeführer durch einen im Bus anwesenden zweiten Chauffeur überwältigt und an der Flucht gehindert worden, worauf einer seiner Komplizen den Chauffeur tödlich verwundet habe. Nach vorerst gelungener Flucht seien die Komplizen des Beschwerdeführers verhaftet worden und hätten den Behörden seinen Namen preisgegeben.