Zusammenfassung des Sachverhalts Nachdem der libanesische Beschwerdeführer von einer zweijährigen Ausbildung in Algerien zurückgekehrt war, verliess er seinen Heimatstaat am 18. Juni 1990. Am 25. Juni 1990 stellte er in der Schweiz ein Asylgesuch. Die Ehefrau des Beschwerdeführers, eine algerische Staatsangehörige, die dieser während seines Studienaufenthaltes geheiratet hatte, reiste am 21. Juli 1990 von Algerien kommend in die Schweiz ein, wo sie sich dem Asylgesuch ihres Ehemannes anschloss.