9 des weiten Flüchtlingsbegriffs und der bestehenden grosszügigen und offenen Praxis der schweizerischen Asylbehörden dürfe angenommen werden, dass der Lebenspartner eines Flüchtlings regelmässig auch in seiner eigenen Person die Voraussetzungen des Flüchtlingsbegriffes erfülle. Alt-Bundesrat Furgler als damaliger Vorsteher des mit Asylverfahren erst- wie auch letztinstanzlich befassten Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes konnte auf eine in der Praxis bestehende Anerkennungsquote bei Asylgesuchen von 90% verweisen (Amtl. Bull.