Ausserdem sei sie ihres Verlobten wegen - sie selber habe sich nie in irgendeiner Form politisch engagiert - polizeilich verfolgt worden, nachdem den Behörden die Verlobung bekannt geworden sei. In den letzten drei Monaten vor ihrer Ausreise aus der Türkei sei sie von der Polizei beobachtet und bedroht worden. Auf den Polizeiposten sei sie nie gebracht worden; auch habe die Polizei nie bei ihr zu Hause vorgesprochen. Am 12. Januar 1990 lehnte der Delegierte für das Flüchtlingswesen (DFW) das Asylgesuch ab. Gegen diese Verfügung reichte die Beschwerdeführerin durch ihren Vertreter am 14. Februar 1990 Beschwerde ein.