Es ist ferner festzuhalten, dass der Beschwerdeführer bereits 1987, also vor der Vereinigung dieser Parteien aus der Türkei flüchtete. Dass die definitive Gründung der TBKP erst am Einigungskongress der TIP und der TKP vom 8. Oktober 1988 erfolgte, nachdem am 8. Juni 1988 der Prozess gegen die Generalsekretäre, Sargin und Kutlu eröffnet worden ist, macht die Annahme des Beschwerdeführers, es handle sich um eine legale Partei, nachvollziehbar.